News-Archiv Februar 2014
Allgemein | geschrieben von Volker Zockstein am 13. Feb 2014 um 15:45 Uhr
Nintendo begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts München Nintendo begrüßt die heutige Entscheidung des Münchener Oberlandesgerichts, nach der Vorrichtungen, die technische Schutzmaßnahmen umgehen und das Abspielen von Raubkopien ermöglichen, illegal sind. Zu Vorrichtungen dieser Art gehören zum Beispiel Slot-1 Karten wie R4, DSTT, Acekard etc. Das Gericht hat SR Tronic, einen in Deutschland ansässigen Vertreiber solcher Umgehungsvorrichtungen, zur Zahlung von 1 Million Euro Schadenersatz verurteilt. Auf der Grundlage dieser Entscheidung wird Nintendo weiterhin sowohl gegen Hersteller als auch gegen kommerzielle Anbieter und Importeure solcher Vorrichtungen vorgehen. Das Urteil des OLG München bestätigt, dass der hauptsächliche Zweck von Umgehungsvorrichtungen darin besteht, das Spiel mit Raubkopien von Videospielen zu ermöglichen. Es liegt damit auf einer Linie mit der kürzlich erfolgten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Nintendo gegen PC Box. Nintendo unternimmt diese rechtlichen Schritte nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch in dem von mehr als 1.400 Videospiel-Entwicklerfirmen, die auf den legalen Handel mit ihren Produkten angewiesen sind. Dr. Bernd Fakesch, General Manager Nintendo Deutschland, sagte: „Wir freuen uns über das Urteil, weil es bestätigt, dass Vorrichtungen zur Umgehung der Schutzmaßnahmen illegal sind. Deren Verwendung kann zudem einen negativen Nebeneffekt haben: Die Nutzer können die Herstellergewährleistung verlieren, die für mobile und TV-gebundene Konsolen von Nintendo gilt.“ Hintergrundinformationen
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