Nintendo begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts München
Allgemein | geschrieben von Volker Zockstein am 13. Feb 2014 um 15:45 Uhr


Nintendo begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts München

Nintendo begrüßt die heutige Entscheidung des Münchener Oberlandesgerichts, nach der Vorrichtungen, die technische Schutzmaßnahmen umgehen und das Abspielen von Raubkopien ermöglichen, illegal sind. Zu Vorrichtungen dieser Art gehören zum Beispiel Slot-1 Karten wie R4, DSTT, Acekard etc. Das Gericht hat SR Tronic, einen in Deutschland ansässigen Vertreiber solcher Umgehungsvorrichtungen, zur Zahlung von 1 Million Euro Schadenersatz verurteilt.

Auf der Grundlage dieser Entscheidung wird Nintendo weiterhin sowohl gegen Hersteller als auch gegen kommerzielle Anbieter und Importeure solcher Vorrichtungen vorgehen. Das Urteil des OLG München bestätigt, dass der hauptsächliche Zweck von Umgehungsvorrichtungen darin besteht, das Spiel mit Raubkopien von Videospielen zu ermöglichen. Es liegt damit auf einer Linie mit der kürzlich erfolgten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Nintendo gegen PC Box.

Nintendo unternimmt diese rechtlichen Schritte nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch in dem von mehr als 1.400 Videospiel-Entwicklerfirmen, die auf den legalen Handel mit ihren Produkten angewiesen sind.

Dr. Bernd Fakesch, General Manager Nintendo Deutschland, sagte: „Wir freuen uns über das Urteil, weil es bestätigt, dass Vorrichtungen zur Umgehung der Schutzmaßnahmen illegal sind. Deren Verwendung kann zudem einen negativen Nebeneffekt haben: Die Nutzer können die Herstellergewährleistung verlieren, die für mobile und TV-gebundene Konsolen von Nintendo gilt.“

Hintergrundinformationen

  1. Umgehungsvorrichtungen sind Produkte wie Kopiermodule, die Schutzmaßnahmen von Nintendo umgehen. Sie ermöglichen es, unautorisierte Spieledateien (so genannte ROMs) abzuspielen, die zuvor aus dem Internet heruntergeladen oder von einem Original-Datenträger kopiert wurden.
     
  2. Das jüngste Urteil des EuGH zu Umgehungsvorrichtungen erging im Fall C-355/12, Nintendo gegen PC Box am 23. Januar 2014.
     
  3. Das OLG hat das Recht auf Revision gegen das Urteil teilweise zugelassen. Dies ist in komplexen Rechtsfällen nicht unüblich. Nintendo ist zuversichtlich, dass jede Berufungsinstanz die einheitliche Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte bestätigen wird.
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Entwickler: Nintendo
Verlag: Nintendo
Platformen: Nintendo 3DS
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